Rote Stellnetzfahnen am Fischereihafen

Schlei-Ostsee-Urlaub

Schlei-Region zwischen den Meeren

Eine Region zum Verlieben - Urlaub zwischen Schlei und Ostsee

Rote Stellnetzfahnen am Fischereihafen

Foto: Rote Stellnetzfahnen am Fischereihafen

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Rote Stellnetzfahnen auf einem Fischerboot im Hafen, irgendwo an der Nordsee oder an der Ostsee. Mal kann es auf den roten Fahnen leider nicht genau erkennen, aber das Foto hier ist in der Flensburger Förde direkt im Fischereihafen unweit des Stadtzentrums entstanden. Aber wie gesagt, solche roten Stellnetzfahnen kann man quasi in jedem Hafen oder auf jedem Fischerboot sehen.

Diese roten Fahnen sind notwendig, um ausgelegte Stellnetze z.B. auf der Ostsee für andere Verkehrsteilnehmer auf See kenntlich zu machen. Es wird unterschieden zwischen Stellnetzen, Heringsstellnetzen sowie Angelschnüren und Reusen. Auch die Fahnen dürfen unterschiedlich groß sein, je nach Art des Einsatzes. Außerdem können sie je nach Ort der Ausbringung unterschiedlich hoch sein, mehr dazu weiter unten.

Fischereihäfen gibt es entlang der gesamten Küste. Wenn man einmal auf die Schlei schaut, dann ist der erste Fischereihafen in Maasholm gefolgt von Kappeln und Arnis. Das zieht sich dann so bis schließlich nach Schleswig. In Schleswig sind die Fischer vom Holm historisch bekannt. Über die Holmer Fischer gibt es zahlreiche Reportagen, viele vom NDR. Falls Sie nach Schleswig gehen sollten, dann auf jeden Fall einen Abstecher in den Stadtteil Holm machen, dort ist die Zeit quasi steheh geblieben. Aber nochmal zurück zu den roten Stellnetzfahnen und zur Fischerei:

Auszug aus der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Küstenfischereiverordnung - KüFVO) vom 3. Dezember 2018), § 20 Kennzeichnung von Fanggeräten:
(1) Reihen von ausgelegten Stellnetzen einschließlich Heringsstellnetzen sowie Angelschnüren und Aalreusen sind an ihren Enden durch je zwei viereckige Flaggen übereinander (Doppelflaggen) zu kennzeichnen...

(2) Für Netze sind rote Flaggen von mindestens 40 cm Kantenlänge und Radarreflektoren, für Angelschnüre und Aalreusen schwarze Flaggen von mindestens 20 cm Kantenlänge zu verwenden...

(3) Die Flaggen sind am oberen Ende von Bojen so zu befestigen, dass sie mindestens 1,50 Meter über die Wasseroberfläche herausragen...

Bitte informieren Sie sich immer über die aktuelle Landesverordnung, das hier ist ein Auszug von der Version vom 03.12.2018, bitte beachten!

Und jetzt wünschen wir Ihnen und Euch viel Spaß und Erfolg bei der Suche nach diesen roten Fahnen. Die sind eigentlich nicht zu übersehen. In diesem Sinne: Viel Spaß in der Schlei-Region!


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